Bestandteile der Pflegesatzverhandlungen sind die Pflegeleistung, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Posten werden jeweils gesondert verhandelt. Sie sind miteinander nicht verrechenbar. Hier gilt das sogenannte Saldierungsverbot.



Wir verhandeln für Sie - mit mehr als 20 Jahre Erfahrung

  • Pflegesatz und Entgelte nach SGB XI
  • Maßnahmen- und Grundpauschalen nach SGB XII
  • "Rüstigensätze"
  • Ausbildungsumlage
  • Investitionskosten
  • Zuschläge gem. § 43 b
  • Schiedsstellen-Verhandlungen für alle vorgenannten Bereiche nach SGB XI und XII


Unser Know-how: über 1000 Pflegesatzverhandlungen!